Der für 2027 geplante Sachbezug auf E-Dienstwagen belastet Beschäftigte, bremst die Elektromobilität und rechnet sich für den Staat womöglich nicht. Das macht Henning Heise, Obmann des Fuhrparkverband Austria (FVA), in einem Interview mit der Kronen Zeitung deutlich. Warum ausgerechnet der Flottenbereich der entscheidende Hebel ist und welche Mehrkosten auf Beschäftigte zukommen, lesen Sie im vollständigen Beitrag.
In einem Interview mit der Kronen Zeitung hat sich Henning Heise, Obmann des FVA, klar gegen den für 2027 geplanten Sachbezug auf elektrische Dienstwagen geäußert. Denn: Die Maßnahme trifft mehrere Ziele gleichzeitig und verfehlt jedes davon. Sie belastet Beschäftigte, bremst die Elektromobilität und könnte den Staat am Ende mehr kosten, als Einnahmen generiert werden können.
Steuerliche Rahmenbedingungen entscheiden über Dienstwagen
Eine aktuelle Befragung des FVA zeigt, wie stark die steuerliche Ausgestaltung wirkt. Für 77 Prozent der befragten Betriebe machen die steuerlichen Rahmenbedingungen einen Dienstwagen überhaupt erst attraktiv. Heise verweist darauf, dass erst kürzlich die motorbezogene Versicherungssteuer für Elektroautos eingeführt wurde. Nun folgt der Sachbezug – für neue Dienstwagen genauso wie für den Bestand.
Die fiskalische Rechnung geht nicht auf
Der Staat erwartet sich durch den Sachbezug rund 75 Millionen Euro im Jahr 2027 und ab 2028 etwa 160 Millionen Euro. Dem steht die Feststellung des Rechnungshofs gegenüber, wonach Österreich seine Klimaziele ohne Elektromobilität nicht erreicht. Die dafür drohenden Kosten bewegen sich im zweistelligen Milliardenbereich. Für den Verband liegt hier der eigentliche Widerspruch: Wer die Elektromobilität im Flottenbereich ausbremst, riskiert Folgekosten, die die erhofften Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen.
Warum der Flottenbereich der Hebel ist
Rund 65 Prozent der Pkw-Neuzulassungen in Österreich entfallen auf Flotten. Bei den Neuzulassungen von Elektroautos ist der Flottenanteil ähnlich hoch. Flotten sind damit der zentrale Treiber für Elektromobilität. Dienstwagen werden zudem kürzer gehalten als private Fahrzeuge und speisen in weiterer Folge den Gebrauchtwagenmarkt. Bleiben diese Fahrzeuge aus, fehlt leistbares Angebot auch für private Käufer. Eine Belastung im Flottensegment wirkt daher auch auf die privaten Verbraucher.
Konkrete Mehrkosten für Beschäftigte
Vorgesehen ist ab 2027 eine Einschleifregelung mit 0,375 Prozent der Anschaffungskosten, ab 2028 dann 0,625 Prozent. Als Bemessungsgrundlage sind 48.000 Euro im Gespräch. Daraus ergeben sich Mehrkosten von bis zu 180 Euro beziehungsweise 300 Euro pro Monat. Heise erwartet als Folge, dass ein Teil der Beschäftigten zum Verbrenner oder zu Hybridlösungen zurückkehrt.
Die Position des Fuhrparkverbandes
Der FVA hält an seinen Kernforderungen fest: Erstens braucht es Bestandsschutz für bereits angeschaffte Fahrzeuge. Zweitens darf es zu keiner weiteren Verschlechterung der Rahmenbedingungen über die Legislaturperiode hinaus kommen. Planungssicherheit ist die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen weiter in emissionsfreie Flotten investieren.

