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NoVA-Rückvergütung: Der Fuhrparkverband warnt vor negativen Folgen für betriebliche Mobilität

Veröffentlicht am 27. November 2025

Die im Entwurf des Betrugsbekämpfungsgesetzes vorgesehene Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen sorgt für erhebliche Bedenken in der Fahrzeugwirtschaft. Der Fuhrparkverband Austria (FVA) teilt die Einschätzung der Industriellenvereinigung, wonach die Maßnahme zu strukturellen Unsicherheiten bei Planbarkeit, Leasingkalkulationen und Modernisierungsentscheidungen in gewerblichen Flotten führt.

Die NoVA ist eine nationale Zulassungsabgabe, die an die Nutzung eines Fahrzeugs im Inland gekoppelt ist. Wird ein Fahrzeug exportiert, bildet die bisherige Rückvergütung diese Systemlogik ab: Die Abgabe entfällt, wenn das Fahrzeug Österreich verlässt. Eine ersatzlose Streichung würde dieses Prinzip durchbrechen - mit klaren Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt, Restwerte und damit auf die Kosten gewerblich genutzter Fahrzeuge.

Planbarkeit als zentrales Anliegen: Ständige Änderungen erschweren Flottenmanagement

Aus Sicht des FVA ist die zunehmende Unberechenbarkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen ein Problem mit weitreichenden Folgen. Nach den Änderungen bei der NoVA-Klassifizierung von N1-Fahrzeugen, der lange unklaren NoVA-Regelung für Pick-Up-Fahrzeuge oder dem Wegfall der E-Mobilitätsförderung reiht sich die geplante Streichung der Export-Rückvergütung nahtlos in diese Serie ein.

Für Unternehmen, die ihre Mobilität über mehrere Jahre planen und Fahrzeuge über TCO-Modelle bewerten, hat das konkrete Folgen:

  • Kalkulationen, die auf heute gültigen Regeln basieren, können morgen obsolet werden.
  • Investitionsentscheidungen werden hinausgezögert, weil die steuerliche Zukunft unsicher ist.
  • Fuhrparkleiter müssen Risiken einpreisen, die eigentlich nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

Gerade in einer Phase wirtschaftlicher Unsicherheit ist Planbarkeit ein stabilisierender Faktor - und derzeit zunehmend Mangelware. Für den FVA steht daher fest: Derart weitreichenden Änderungen brauchen eine intensive Prüfung durch Branchenexperten und angemessene Übergangsfristen. Andernfalls ist der Schaden am Ende größer als der Nutzen.

Leasing und Restwertkalkulationen geraten unter Druck

Besonders kritisch sind die Auswirkungen auf die Leasingwirtschaft. Gewerbliche Mobilität wird in Österreich überwiegend geleast, und Restwerte sind ein zentrales Element der Vertragsgestaltung. Wird die NoVA bei Exporten nicht mehr rückvergütet, sinken die Verwertungsmöglichkeiten für Leasingrückläufer. Die Folge sind niedrigere Restwerte – und damit zwangsläufig höhere Leasingraten.

Bevorzugung ausländischer Leasinganbieter

Ebenfalls schwer wiegt die geplante ungleiche Behandlung von österreichischen und ausländischen Leasinganbietern. Wenn ausländische Gesellschaften nur die auf Österreich entfallende Nutzungsdauer mit NoVA belasten müssen, während inländische Anbieter weiterhin die volle NoVA tragen, entsteht ein struktureller Wettbewerbsnachteil für österreichische Unternehmen.

Risiko einer überalterten gewerblichen Flotte

Sinken die Restwerte und steigen die Leasingkosten, verlängert sich in der Praxis außerdem die Haltedauer von Firmenfahrzeugen. Das führt mittel- und langfristig zu einem älteren und emissionsstärkeren Flottenbestand, was den verkehrspolitischen Zielen Österreichs entgegenläuft. Kurz gesagt: Die Modernisierung gewerblicher Fuhrparks wird damit ausgebremst.

Systematische Betrugsbekämpfung statt kollektiver Bestrafung

Der FVA unterstützt das Ziel, Betrug zu verhindern. Doch die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung ist ein ungeeignetes und unsystematisches Instrument, weil sie alle Unternehmen gleichermaßen trifft, unabhängig davon, ob sie korrekt abrechnen oder nicht.

Conclusio des Fuhrparkverband Austria

Die Diskussion um die NoVA-Rückvergütung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen des Wirtschaftsstandorts. Immerhin ist die Fahrzeugindustrie einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Österreichs. Für den Fuhrparkverband Austria sind vor allem zwei Punkte entscheidend:

  • Planbarkeit: Unternehmen brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen – keine kurzfristigen, mehrfach jährlich veränderten Abgaben- und Steuerlogiken.
  • Leasing & Flottenwirtschaft: Steigende Raten, sinkende Restwerte und potenzielle Wettbewerbsverzerrungen belasten jene, die Mobilität im Land am Laufen halten.

Insofern braucht es ein konsistentes, europarechtskonformes und planbares Rückvergütungssystem, das faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellt und nicht das Gegenteil bewirkt.

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