Die Dienstwagenrichtlinie, meist Car Policy genannt, legt fest, welche Fahrzeuge ein Betrieb beschafft, wer sie unter welchen Bedingungen nutzen darf und wie mit Themen von der Privatnutzung bis zum Schadensfall umgegangen wird. Der Fuhrparkverband Austria hat in einer Blitzbefragung unter Fuhrparkverantwortlichen erhoben, wie verbreitet solche Regelwerke sind, welche Themen sie abdecken und wo die Betriebe Handlungsbedarf sehen. Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild: Die Car Policy ist in den heimischen Fuhrparks fest etabliert und wird laufend gepflegt. Die eigentliche Lücke liegt dort, wo aktuell wichtige Entscheidungen fallen, nämlich bei den Themen der Elektromobilität.
Die schriftliche Car Policy ist Standard, nicht die Ausnahme
82,26 Prozent der befragten Fuhrparks verfügen über eine schriftlich fixierte Car Policy, weitere 4,84 Prozent arbeiten derzeit an einer solchen. Ohne schriftliche Regelung sind lediglich 11,29 Prozent. Aus Sicht der Fuhrparkverantwortlichen ist die Car Policy damit ein etabliertes Steuerungsinstrument und kein Nischenthema.

Ein lebendes Regelwerk, das laufend fortgeschrieben wird
Unter den Fuhrparks mit Car Policy haben 68 Prozent ihre Richtlinie in den letzten zwölf Monaten inhaltlich überarbeitet, 92 Prozent innerhalb der letzten drei Jahre. Der Blick nach vorne bestätigt diese Dynamik: 72,88 Prozent sehen in den kommenden zwölf Monaten Bedarf, Regelungen neu zu erstellen oder zu überarbeiten, davon 28,81 Prozent konkret geplant und 44,07 Prozent grundsätzlich. Die Car Policy ist damit kein einmalig erstelltes Dokument, sondern unterliegt einem kontinuierlichen Aktualisierungszyklus.


Der administrative und steuerliche Kern ist nahezu vollständig geregelt
Nahezu flächendeckend geregelt sind Privatnutzung und Sachbezug (100 Prozent), Fahrerpflichten (94,2 Prozent), Fahrzeugkategorien und Budgetrahmen (90,4 Prozent) sowie Schadens- und Unfallmanagement (88,5 Prozent). Deutlich seltener adressiert sind die Transformationsthemen: Antriebsarten 67,3 Prozent, Laden zu Hause und Abrechnung 61,5 Prozent und, mit Abstand am wenigsten, CO2-Grenzwerte und Emissionsvorgaben mit nur 38,5 Prozent. Damit zeigt sich die deutlichste Lücke genau beim Umstieg auf E-Mobilität, der im Regelwerk bislang am wenigsten verankert ist.

Wahlfreiheit ist abgestuft und an die Rolle gebunden
Die meisten Car Policies eröffnen Spielräume, ziehen aber klare Grenzen. Eine Auswahl bei Fahrzeugmodellen erlauben 78,85 Prozent, eine Auswahl bei Ausstattungsdetails 55,77 Prozent, die freie Wahl bei Farben, Innenausstattung und Zubehör 42,31 Prozent. 23,08 Prozent lassen keine Ausnahmen zu. Die offenen Antworten zeigen, dass Wahlmöglichkeiten häufig an Tätigkeit oder Hierarchieebene geknüpft und an Sonderfreigaben gebunden sind. Wahlfreiheit ist damit die Regel, aber eine bewusst gesteuerte und meist rollenabhängige.

Hoher und konkreter Unterstützungsbedarf
Rund 88 Prozent der Befragten wünschen sich Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung einer Car Policy, nur 11,86 Prozent sehen keinen Bedarf. Gefragt sind vor allem Praxisbeispiele anderer Fuhrparks mit 69,49 Prozent, rechtliche und steuerliche Informationen mit 67,80 Prozent, Mustervorlagen mit 61,02 Prozent sowie der Erfahrungsaustausch mit anderen Fuhrparkverantwortlichen mit 54,24 Prozent. Der Bedarf ist damit nicht diffus, sondern benennt konkrete Formate.

Fazit: Standard erreicht, Transformation offen
Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild. Die schriftliche Car Policy ist aus Sicht der Fuhrparkverantwortlichen angekommen und wird laufend gepflegt. Ihre inhaltliche Stärke liegt im administrativen und steuerlichen Kern, während die Themen der Mobilitätswende, allen voran Emissionsvorgaben und Ladethemen, noch deutlich seltener geregelt sind. Genau an dieser Bruchstelle entsteht der Handlungsdruck, den die hohe Zahl geplanter Überarbeitungen widerspiegelt. Für den Fuhrparkverband ist damit klar umrissen, wo er seine Mitglieder begleiten kann, mit Praxisbeispielen, mit rechtlichen und steuerlichen Informationen und mit dem Erfahrungsaustausch, insbesondere bei der Übersetzung der Elektromobilität in verbindliche Regelwerke.

