Die Umsetzung rechtlicher Vorgaben im Fuhrpark liegt meist in der Fachabteilung. Die Verantwortung dafür trägt allerdings die Unternehmensleitung. Der Fuhrparkverband Austria lädt daher Verantwortliche aller relevanten Fachabteilungen wie HR, Finanz, Compliance- und Qualitätsmanagement zu einem Fachvortrag mit iusbote ein – vor Ort in Wien oder online.
Mehr als 150.000 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Normen werden laut iusbote GmbH jährlich neu erlassen oder geändert. Ein Teil davon betrifft unmittelbar den Fuhrpark: Halterpflichten, Fahrzeugtechnik, Arbeitnehmerschutz, Datenschutz, steuerliche Vorgaben, Förderbedingungen bei E-Mobilität. In den meisten Unternehmen landet dieses Thema in der Fuhrparkabteilung. Am besten ist es allerdings bei der Unternehmensleitung aufgehoben.
Denn: Für Entscheider stellen sich andere Fragen als für die Fachabteilung. Diese betreffen weniger die Umsetzung als die strategische Ausrichtung. Gibt es einen Prozess, der sicherstellt, dass relevante Änderungen erkannt, bewertet und fristgerecht umgesetzt werden? Fehlt dieser Prozess, bleibt eine unbemerkte Rechtsänderung so lange folgenlos, bis sie es nicht mehr ist. Die Bandbreite reicht dann vom Haftungsrisiko bis zu vermeidbaren Kosten, etwa wenn Fristen verstreichen oder Förderbedingungen nicht eingehalten werden.
Der Fuhrparkverband Austria sieht hier eine Verbandsaufgabe. Rechtsmonitoring ist kein Nischenthema für Juristen, sondern eine Frage der Organisation, die sich mit vertretbarem Aufwand lösen lässt. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der FVA am 3. November 2026 gemeinsam mit den Gründern der iusbote GmbH im Leonardo Hotel Wien Schönbrunn. Wer nicht nach Wien kommen kann, nimmt online teil und kann sich ebenso mit Fragen an die Vortragenden einbringen. Anhand konkreter Praxisbeispiele wird gezeigt, welche Rechtsänderungen zuletzt für Fuhrpark, Mobilität und E-Mobilität besonders relevant waren, welche Auswirkungen sie auf den Betrieb hatten und wie sich tatsächlich relevante Entwicklungen ressourcenschonend und ohne juristisches Spezialwissen laufend verfolgen lassen.
„Rechtliche Vorgaben im Fuhrpark ändern sich laufend. Die Umsetzung liegt in der Fachabteilung, die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Genau deshalb wollen wir dieses wichtige Thema nicht nur mit Vorständen und Geschäftsführern besprechen.”
Henning Heise, Obmann Fuhrparkverband Austria
„Unser Vortrag zeigt, welche rechtlichen Entwicklungen für Fuhrpark, Mobilität und E-Mobilität aktuell besonders relevant sind und worauf Unternehmen achten sollten.”
Mag. iur. Andreas Forster, iusbote GmbH
Der Abend richtet sich ausdrücklich an Vorstände, Geschäftsführer und Finanzverantwortliche, die rechtliche Risiken im Fuhrpark frühzeitig erkennen und ihre Prozesse rechtssicher aufstellen wollen, unabhängig von einer FVA-Mitgliedschaft. Fuhrparkverantwortliche sind ebenso willkommen.
Alle Details zu Programm und Vortragenden finden Sie auf der Veranstaltungsseite unter https://www.fuhrparkverband.at/veranstaltung/mehr-als-150-000-gesetze-verordnungen-und-normen-werden-jedes-jahr-neu-erlassen-oder-geaendert-wissen-sie-welche-davon-ihren-fuhrpark-betreffen/

