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Laden @ home: Sachbezugsbefreit ab 1. Jänner 2023

Veröffentlicht am vor 6 Monaten

Bisher war nicht nur das Laden daheim eines e-Dienstautos lohnsteuerpflichtig, sondern auch die zur Verfügung gestellte Ladestation für daheim.

Das hat viele e-Dienstwagennutzer davon abgehalten eine Lademöglichkeit daheim installieren zu lassen.

Laden von Firmen-E-Autos wird steuerlich begünstigt

Mit der Abschaffung der kalten Progression wird ab 2023 auch das externe Laden von E-Autos steuerlich günstiger. Außerdem bekommen Firmen 200 Euro Förderung für die Teilnahme an Öko-Carsharing.

Am Mittwoch, 14. September 2022 wurde im Ministerrat beschlossen, dass ab 1. Jänner 2023 das Laden daheim sowie die zur Verfügung gestellte Ladestation sachbezugsbefreit ist! Darüber hinaus wird die Nutzung von Carsharing bei emissionsfreien Fahrzeugen – E-Autos, aber auch E-Bikes, E-Motorräder und E-Scooter – für Mitarbeiter mit 200 Euro pro Jahr gefördert.

„Eine wichtiger Meilenstein um kostengünstig, akkuschonend und zeitsparend sein e-Auto daheim zu laden! Insgesamt werden 20.000 bis 40.000 Personen begünstigt“, Marcella Kral, Obmann Stv. Fuhrparkverband Austria.

Vorlage Ministerrat als pdf

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